Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise zulässig

Das Bundesverwaltungsgericht hat sich in seinem Urteil vom 13.06.2019 – 3 C 28.16 – mit der Frage zu beschäftigen, ob das sog. „Schreddern“ von männlichen Küken tierschutzrechtlich zulässig sei. Das Bundesverwaltungsgericht kommt bei der Anwendung von § 1 S. 2 Tierschutzgesetz zu der Auffassung, dass für sich betrachtet den männlichen Küken beim Schreddern natürlich ohne vernünftigen Grund Schmerzen, Leiden und Schäden zugefügt werden, was tierschutzrechtlich nicht zulässig ist. Diese Leiden können den männlichen Küken erspart bleiben, wenn bereits vor dem ...

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Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Neulandwirt, der 80 ha Land kauft nicht immer genehmigungsfähig

In einer Entscheidung vom 28.02.2017 (BLw 1/15) hat der BGH entschieden, dass eine Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Käufer von 80 ha Land nicht zu erteilen ist, wenn der Käufer zwar die Absicht bekundet in absehbarer Zeit einen landwirtschaftlichen Betrieb dort einzurichten, wenn aber konkrete Vorkehrungen und nachvollziehbare Konzepte nicht
ersichtlich sind. Unverbindliche Absichtserklärungen reichen nicht für die Erteilung einer solchen Genehmigung. Auf der anderen Seite reicht es aus, wenn ein aktiver Landwirt die Absicht äußert, das selbe Land zu erwerben, um dadurch ...

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Kein Verzicht auf Umsatzsteuerbefreiung mehr bei Vermietung an pauschalierende Landwirte

Der Bundesfinanzhof hat im Urteil vom 01.03.2018 (V R 35/17) entschieden, dass das sogenannte „Verpächtermodell“ nicht fortgesetzt werden kann.
Das Problem ist folgendes: Grundsätzlich muss der Vermieter von Gebäuden auf die Miete keine Umsatzsteuer aufschlagen. Der Vermieter kann aber auf diese Umsatzsteuerbefreiung durch
Erklärung gegenüber dem Finanzamt verzichten (Optieren). Der Vorteil ist, dass er sich dann die Vorsteuern auf die Baukosten vom Finanzamt erstatten lassen kann. Voraussetzung ist aber,
dass er bei einer Vermietung nur an einen umsatzsteuerpflichtigen Mieter vermietet. Als ...

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Aufzeichnungspflicht nach dem Arbeitnehmerentsendungsgesetz gilt auch für Landwirtschaft

Das Finanzgericht Hamburg hat in seinem Urteil vom 10.05.2017 (4 K 73/15) entschieden, dass die Aufzeichnungspflichten nach dem AEntG bezüglich der Arbeitszeiten aller Arbeitnehmer auch
für landwirtschaftliche Betriebe gilt. Hierüber war Streit entstanden, weil eigentlich für die Landwirtschaft ein allgemein verbindlicher Tarifvertrag vorliegt, der auch den Mindestlohn abweichend vom Mindestlohngesetz festlegt. Insofern konnte man streiten, ob das AEntG Anwendung findet.

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