Der Bundesgerichtshof hat im Urteil vom 28.04.2017 (LwZR 4/16) entschieden, dass ein Pächter, der als Ackerland verpachtete Flächen dauernd als Grünland nutzt, verpflichtet sein kann, dem Verpächter den Schaden zu ersetzen, der dadurch entsteht. D.h. wenn dadurch förderrechtlich eine Umnutzung in Dauergrünland entstanden ist.
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