Nach einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes vom 14.05.2019 – C-55/18 – müssen die Mitgliedsländer der EU die Arbeitgeber verpflichten, ein System zur Erfassung der täglichen Arbeitszeit einzurichten. Nach Auffassung des Gerichtes ist eine Erfassung der täglichen Arbeitszeiten notwendig, damit die Einhaltung der Arbeitszeiten und die geleisteten Überstunden überprüft werden können.
Fraglich ist, wie in Zukunft die sog. „Vertrauensarbeitszeit“ und die Sonderregelungen für Arbeitszeiten bei Arbeitnehmern, die in häuslicher Gemeinschaft mit ihnen anvertrauten Personen zusammenleben, möglich sein können. Hier ist für die Verbände erhöhte Aufmerksamkeit geboten.
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