Nach einem Urteil des FG Münster v. 20.11.2018 (2 K 156/18 E) werden an die beliebte Variante eines mit dem Ehepartner geschlossenen Minijob-Arbeitsvertrages hohe Anforderungen gestellt. Insbesondere müssen die Vertragsklauseln einer unter fremden Dritten üblichen Vereinbarung standhalten. Insofern müssen solche Verträge mit nahen Angehörigen überprüft werden auf Klauseln, die einem Fremdvergleich nicht standhalten.
Das Finanzgericht hat in einem Fall die folgenden Leitsätze formuliert:
- Ein mit dem Ehepartner geschlossener Arbeitsvertrag über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis hält einem Fremdvergleich nicht stand, wenn die Arbeitszeit einerseits ...
SEP
2019