Im BMF-Schreiben vom 15.12.2017 werden die Grundsätze unter anderem für das „Spenden-Crowed-Funding“ festgelegt. Demnach kann die begünstigte gemeinnützige Körperschaft auch dann Spendenbescheinigungen ausstellen, wenn die Spenden zuvor von der Crowedfunding-Plattform als Treuhänder eingeworben wurden.
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