Erbringung von Arbeitsleistungen (Bausamstage) als Vereinsbeitrag

Das Amtsgericht Ahlen hatte im Urteil vom 21.12.2017 (30 C 244/17) darüber zu entscheiden, welche formalen Voraussetzungen die Festsetzung von Arbeitsleistungen als Vereinsbeitrag in einer Vereinssatzung hat. Das Gericht kommt zu der Auffassung, dass die Satzung selbst eine Regelung enthalten muss, dass Arbeitsleistungen neben finanziellen Mitgliedsbeiträgen von der Mitgliederversammlung festgesetzt werden können. Eine Festlegung nur in der Beitragsordnung reicht hingegen nicht aus. Die Höhe der Arbeitsleistungen kann dann wie die Höhe der Mitgliedsbeiträge in einer Beitragsordnung festgesetzt werden. Dort kann auch festgesetzt werden, dass die Arbeitsleistungen durch einen finanziellen Beitrag abgegolten werden können.

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