Am 01.11.2017 tritt die Dritte Pflegemindestlohn-Verordnung in Kraft. Damit gilt der Pflegemindestlohn für alle Beschäftigten in der Pflegebranche. Ab dem 01.01.2018 betägt der Mindestlohn 10,55 Euro im Westen und 10,05 Euro im Osten. Bis 2020 steigt er in zwei Schritten weiter an und wird ab Januar 2020 dann 11,35 Euro pro Stunde im Westen und 10,85 Euro im Osten betragen.Der Pflegemindestlohn liegt damit über dem gesetzlichen Mindestlohn – das kommt vor allem Pflegehilfskräften zugute.
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