Behindertentestament

Das OLG Hamm hat in einer Entscheidung am 27.10.2016 – 10 U 13/16 – festgestellt, dass ein Behindertentestament unabhängig von der Größe des vererbten Vermögens wirksam sein kann. Damit ist es einer Auffassung in der Rechtsliteratur entgegengetreten, welche Behindertentestamente bei der Vererbung großer Vermögen für sittenwidrig hielt. Der Leitsatz der Entscheidung lautet:

„Für die Beurteilung der Sittenwidrigkeit eines sog.  Behindertentestaments ist nicht danach zu differenzieren, wie groß das dem behinderten Kind hinterlassene Vermögen ist. Es ist weder eine klar umrissene Wertung des Gesetzgebers noch eine allgemeine Rechtsauffassung festzustellen, dass Eltern einem behinderten Kind ab einer gewissen Größe ihres Vermögens einen über den Pflichtteil hinausgehenden Erbteil hinterlassen müssen, damit es nicht ausschließlich der Allgemeinheit zur Last fällt.“

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