Hohage, May & Partner mbB
  • Home
  • Rechtsinformationen
    • Nachrichtenblog
    • Bundesteilhabegesetz und Pflegestärkungsgesetze
    • Erben und Vererben
    • Landwirtschaft
  • Standort
  • Fortbildung

Wie viele befristete Kettenarbeitsverträge sind zulässig?

Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 26.10.2016 – 7 AZR 135/15 einige Grundsätze
für die Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen aufgestellt. Demnach ist es zumindest möglich 9
Vertragsverlängerungen bei einer Gesamtdauer von max. 6 Jahren bei befristeten Arbeitsverträgen vorzunehmen.

10
OKT.
2017
0

Neueste Beiträge

  • Fremdvergleich eines mit dem Ehepartner geschlossenen Arbeitsvertrags über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
  • Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise zulässig
  • Wohngruppenzuschlag nach SGB XI auch bei mehreren Zimmern mit Kochnische möglich
  • Verpflichtung zur Erfassung der Arbeitszeit droht
  • „Phantomlohn“ – Neuerung im Teilzeit- und Befristungsgesetz (TzBfG)
  • Entscheidung des BSG – Beiträge zur Berufsgenossenschaft für die Beschäftigten im Arbeitsbereich sind berücksichtigungsfähige Kosten i.S.d. § 41 Abs. 3 SGB IX
  • Handreichung zum Bundesteilhabegesetz für Leistungserbringer von besonderen Wohnformen erschienen

Kategorien

  • Agrarrecht
  • Arbeitsrecht
  • Bundesteilhabegesetz
  • Erbrecht
  • Gemeinnützigkeit
  • Landwirtschaft
  • Leistungserbringungsrecht
  • Mietrecht und WBVG
  • Sozialrecht
  • Steuerrecht
  • Vereins- und Gesellschaftsrecht
 

Aktuelles

  • Fremdvergleich eines mit dem Ehepartner geschlossenen Arbeitsvertrags über ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis
  • Töten männlicher Küken nur noch übergangsweise zulässig
  • Wohngruppenzuschlag nach SGB XI auch bei mehreren Zimmern mit Kochnische möglich

Kontakt

Hohage, May & Partner mbB
Rechtsanwälte, Steuerberater
Mittelweg 147
20148 Hamburg
Telefon: 040 414 601-0
Telefax: 040 – 414 601-11
mail (at) hohage-may.de

Impressum, AGB

Impressum

Mandatsbedingungen

Datenschutzerklärung