Das Bundesarbeitsgericht hat durch Urteil vom 26.10.2016 – 7 AZR 135/15 einige Grundsätze
für die Zulässigkeit von Kettenarbeitsverträgen aufgestellt. Demnach ist es zumindest möglich 9
Vertragsverlängerungen bei einer Gesamtdauer von max. 6 Jahren bei befristeten Arbeitsverträgen vorzunehmen.
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OKT
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