Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Neulandwirt, der 80 ha Land kauft nicht immer genehmigungsfähig

In einer Entscheidung vom 28.02.2017 (BLw 1/15) hat der BGH entschieden, dass eine Grundstücksverkehrsgenehmigung für einen Käufer von 80 ha Land nicht zu erteilen ist, wenn der Käufer zwar die Absicht bekundet in absehbarer Zeit einen landwirtschaftlichen Betrieb dort einzurichten, wenn aber konkrete Vorkehrungen und nachvollziehbare Konzepte nicht
ersichtlich sind. Unverbindliche Absichtserklärungen reichen nicht für die Erteilung einer solchen Genehmigung. Auf der anderen Seite reicht es aus, wenn ein aktiver Landwirt die Absicht äußert, das selbe Land zu erwerben, um dadurch ein besseres Verhältnis von Pacht und Eigenland in seinem Betrieb zu realisieren.

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